Wer zahlt, befiehlt: Mehr Transparenz in Winterthurs Politik!

Wir haben ein Recht zu wissen, welche Lobbys hinter Wahl- und Abstimmungskampagnen stehen und die Politik beeinflussen wollen. Deshalb fordern wir den Grossen Gemeinderat dazu auf endlich Licht ins Dunkel zu bringen.

Du hast es in den letzten Jahren bestimmt auch gemerkt: Politische Kampagnen haben massiv an Intensität gewonnen. Wenn etwa Wahlen oder Abstimmungen anstehen, sind die sozialen Medien, die Plakatwände und die Zeitungen voller bezahlter Werbung. Das kostet viel Geld. Leider kann die Bevölkerung häufig nur spekulieren, wer diese Kampagnen finanziert. Das muss sich ändern. Denn in einer Demokratie haben die Bürger*innen das Recht zu wissen, wer mit dem Einsatz von grösseren Geldbeträgen eine Abstimmung oder Wahl beeinflusst. Erst Transparenz schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist für eine lebendige Stadt unverzichtbar.

Deswegen hat die SP Winterthur am 7.Dezember im Grossen Gemeinderat eine Motion für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung eingereicht. Damit wir die anderen Parteien von der Wichtigkeit unseres Anliegens überzeugen können, sind wir auf deine Unterstützung angewiesen. Unterzeichne die Motion mit und fordere den Grossen Gemeinderat und den Stadtrat dazu auf, endlich ein entsprechendes Reglement zu erlassen.

Der Stadtrat wird beauftragt, dem Grossen Gemeinderat eine Weisung vorzulegen, mit der
Transparenz geschaffen wird bei der Finanzierung von städtischen Parteien und von städtischen Abstimmungs- und Wahlkampagnen. Dabei soll sich die Weisung an der neuen Stadtberner Regelung orientieren (Art. 86a – 86g RPR, Reglement über die politischen Rechte,
SSSB 141.1), so dass die Herkunft von Spenden von mehr als 5’000 Franken rechtzeitig vor
dem jeweiligen Urnengang ausgewiesen werden muss und die Annahme anonymer Spenden verboten ist.

Begründung
Die Stimmbevölkerung der Stadt Bern har am 27. September 2020 mit über 88 Prozent einer
Reglementsänderung zugestimmt, die bei der Finanzierung von politischen Kampagnen
Transparenz schafft. Gemäss der beschlossenen Regelung müssen die Parteien ihre Finanzen alljährlich offenlegen. Zudem müssen Personen und Organisationen, die Kampagnen zu
Wahlen oder Abstimmungen führen, ihre Finanzen rechtzeitig vor dem jeweiligen Urnengang
öffentlich machen. Dabei ist bei Spenden ab 5’000 Franken (pro Kampagne bzw. bei Parteien pro Jahr) die Herkunft namentlich auszuweisen (wobei mehrere Spenden derselben
Person als eine Spende gelten) und die Annahme anonymer Spenden (mit Ausnahme von
Kleinstspenden bis 100 Franken pro Person) ist verboten.
Die Schaffung von Transparenz stünde auch der Stadt Winterthur gut an. Dabei erscheint
uns eine Anlehnung an die Berner Regelung als sinnvoll. Zum einen ist die rechtliche Ausgangslage ähnlich: Sowohl der Kanton Bern als auch der Kanton Zürich sehen in ihren Gemeindegesetzen (zur Zeit) weder explizite Transparenz-Regeln vor noch untersagen sie den
Gemeinden solche Regeln, sodass hier wie dort die Gemeindeautonomie (vgl. Art. 85 KVZH) zum Zug kommt. Zum anderen ist auch die Problemlage gleich, handelt es sich doch sowohl bei Bern als auch bei Winterthur um Grossstädte, in denen auch kommunale Wahl- und
Abstimmungskämpfe bisweilen mit grossem Geldeinsatz geführt werden.
Die Stimmberechtigten haben ein starkes Bedürfnis nach Transparenz; sie wollen wissen,
wer ein grosses Interesse an einem bestimmten Ausgang von Abstimmungen und Wahlen
hat. Nicht von ungefähr hat die Berner Transparenz-Regelung eine rekordverdächtige Zustimmung erreicht. Ganz offensichtlich verbinden viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Intransparenz mit Unlauterkeit, Käuflichkeit und Bestechung. Die hier vorgeschlagene Transparenz stärkt deshalb das Vertrauen der Menschen in die Demokratie und in die Unabhängigkeit der gewählten Amtsträgerinnen und -träger.

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