Wer zahlt, befiehlt: Mehr Transparenz in der Zürcher Politik!
Wir haben ein Recht zu wissen, welche Lobbys hinter Wahl- und Abstimmungskampagnen stehen und die Politik beeinflussen wollen. Deshalb fordern wir den Kantons- und Regierungsrat dazu auf, endlich Licht ins Dunkel zu bringen.
Du hast es in den letzten Jahren bestimmt auch gemerkt: Politische Kampagnen haben massiv an Intensität gewonnen. Wenn etwa Wahlen oder Abstimmungen anstehen, sind die sozialen Medien, die Plakatwände und die Zeitungen voller bezahlter Werbung. Das kostet viel Geld. Leider kann die Bevölkerung häufig nur spekulieren, wer diese Kampagnen finanziert. Das muss sich ändern. Denn in einer Demokratie haben die Bürger*innen das Recht zu wissen, wer mit dem Einsatz von grösseren Geldbeträgen eine Abstimmung oder Wahl beeinflusst. Erst Transparenz schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist für unser System unverzichtbar.
Deswegen hat die SP im Dezember zusammen mit der AL, den Grünen, der GLP und der EVP im Kantonsrat eine parlamentarische Initiative für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung eingereicht. Unterstütze diese jetzt mit deiner Unterschrift und fordere den Kantons- und Regierungsrat dazu auf, endlich Licht ins Dunkel zu bringen.
1 Der Kanton erlässt Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von:
a. politischen Parteien;
b. Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in den Nationalrat, Ständerat, Kantonsrat, Regierungsrat, auf der Bezirksebene sowie in Gemeinden für Legislativen und Exekutiven;
c. Kampagnen auf Kantons- und Gemeindeebene im Hinblick auf sämtliche Abstimmungen.
2 Die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien legen gegenüber der Staatskanzlei jährlich Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als 10’000 Franken pro Jahr und Person (natürlich und juristisch) offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können.
3 Natürliche und juristische Personen, die im Hinblick auf eine Wahl in die in Absatz 1b genannten Gremien oder auf eine kantonale und kommunalen Abstimmung mehr als 20’000 Franken aufwenden, legen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin gegenüber der Staatskanzlei Gesamtbudget, Höhe der Eigenmittel sowie Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als 10’000 Franken pro Person offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können.
4 Die Staatskanzlei veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 2 jährlich. Sie veröffentlicht die lnformationen gemäss Absatz 3 rechtzeitig vor der Wahl oder der Abstimmung; nach der Wahl oder der Abstimmung veröffentlicht sie die Schlussabrechnung.
5 Die Annahme anonymer Geld- und Sachzuwendungen ist untersagt. Die Verordnung regelt die Ausnahmen.
6 Abzüge von 10’000 Franken und mehr pro Jahr gemäss § 31 lit. h Steuergesetz sind nur für deklarierte Zuwendungen erlaubt.
7 Die Verordnung legt die Sanktionen bei Missachtung der Offenlegungspflichten fest.
Melanie und 64 andere Personen haben schon unterzeichnet. Unterzeichnen auch Sie!
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Herzlichen Dank für dein Engagement für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung. Damit der Kantons- und Regierungsrat handeln und endlich Licht ins Dunkel bringen, sind wir auf möglichst viele Unterstützer*innen angewiesen. Würdest du uns einen Gefallen machen und unseren Aufruf per Whatsapp oder Facebook weiterverbreiten?
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